semptec.com verwendet Cookies, um Ihnen das bestmögliche Erlebnis auf der Website zu bieten. Wenn Sie auf der Seite
weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu.
x
Online-Streitbeilegung gemäß
Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission
stellt eine Plattform zur
Online-Streitbeilegung (OS)
bereit, die Sie unter
www.ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an
einem Streitbeilegungs-
verfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle
sind wir nicht verpflichtet
und nicht bereit.
* Telefongeb. Österreich: 20 Cent / Min. aus dem österr.
Festnetz, Preise aus Mobilfunknetzen ggfs. abweichend
** Festnetz: Mo-Fr 7-19 Uhr 8 Rp./Min. sonst 4 Rp./Min. mobil abweichend
Updated: 28.02.2021 9:27
Messer mit Feuerstab
Häufig gestellte Fragen (Support-FAQs):
Frage
(12.05.2011)
Darf das Semptec Taschenmesser in Deutschland vertrieben werden?
Antwort: Bei dem von Ihnen erworbenen Semptec Taschenmesser handelt es sich um ein so genanntes
Einhandmesser mit einer Klingenlänge von 8 cm. Messer dieses Typs dürfen in Deutschland
verkauft werden. Auch ist der Besitz eines solchen Messers zulässig.
Jedoch ist das Messer in einem verschlossenen Behältnis bei sich zu führen und diesem
erst bei Verwendung (z. B. beim Angelsport, bei der Jagd, bei der Brauchtumspflege)
zu entnehmen. Danach ist das Messer wieder in dem Behältnis zu verwahren.
[Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Freude mit Ihrem Semptec Taschenmesser.]